Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das geschäftsführende Organ der AFOR Stiftung. Der Stiftungsrat ernennt und ergänzt sich selbst. Die Stiftungsräte müssen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und ihres beruflichen Engagements mit dem Stiftungszweck vertraut sein. Der Stiftungsrat wählt aus seinem Kreis den Präsidenten und kann einen Geschäftsführer bestellen und Kommissionen und Ausschüsse benennen. Der Stiftungsrat wählt den wissenschaftlichen Beirat.

Der Stiftungsrat entscheidet über die Verwendung der finanziellen Mittel der Stiftung und wacht über die Einhaltung des Stiftungszwecks. Der Stiftungsrat kann Reglements zur Organisation der Stiftung und zur Erfüllung der Stiftungsaufgaben erlassen, in welchen er auch die Aufgaben und Kompetenzen des Geschäftsführers, des Beirates und der Kommissionen und Ausschüsse festlegt.