AFOR-Wissenschaftspreis Ausschreibung

Regularien für den AFOR Wissenschaftspreis

Grundlage

Gemäß Ziffer 2.2. des Geschäftsreglements der AFOR Stiftung kann der Stiftungsrat auf dem Gebiet der Orthopädie und Traumatologie periodisch einen Wissenschaftspreis ausschreiben.

Zweck

Die AFOR Stiftung prämiert Arbeiten zu einem abgegrenzten Forschungsgebiet aus dem Fachbereich Orthopädie und Unfallchirurgie, z. B. herausragende Originalarbeiten, Dissertationen, Habilitationen.

Der Preis dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der Motivation zur wissenschaftlichen Tätigkeit und zur Auszeichnung für besondere Leistungen. Er wird für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten aus klinischer oder experimenteller Forschung zuerkannt.

Preissumme

Der Wissenschaftspreis ist mit insgesamt 12.500 Euro dotiert. Die Hälfte des Preises ist verbindlich und zeitnah in zukünftige Forschungsarbeiten zu investieren. Die zweite Hälfte steht dem Preisträger zur freien Verfügung.

Stammt eine Arbeit von mehreren Autoren, so wird der freiverfügbare Anteil des Preises an den Erstautor ausgezahlt. Erwünschte Aufteilungen des Preisgeldes sind innerhalb der Forschungsgruppe zu organisieren.

Bedingungen

Gefördert werden Arbeiten aus dem deutschsprachigen Raum. Die Arbeit muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Sie muss in den letzten zwei Jahren vor der Bewerbungsfrist veröffentlicht worden sein

  • in einer anerkannten Zeitschrift oder
  • in Buchform oder
  • als Promotion oder Habilitation.

Der Bewerber muss Erstautor der eingereichten Arbeit sein.

Eine bereits anderweitig ausgezeichnete Arbeit darf nicht eingereicht werden. Der Bewerber darf sich bis Ablauf der Bewerbungsfrist nicht parallel mit derselben Arbeit um einen anderen Preis bewerben. Die AFOR Stiftung behält sich das Recht vor, für den Fall, dass die Arbeit bis Ablauf des AFOR Bewerbungsverfahrens mehrfach eingereicht wurde, den AFOR Wissenschaftspreis an diesen Bewerber nicht zu vergeben.

Bewerber haben keinen Anspruch auf Entschädigung etwaiger Auslagen.

Die Bewerbung inklusive der wissenschaftlichen Arbeit ist bis zu dem in der Ausschreibung festgelegten Zeitpunkt auf www.afor.org einzureichen. Es gilt das Eingangsdatum. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Bewertungen und Vergabe

Alle Arbeiten werden dem wissenschaftlichen Beirat vorgelegt.

Liegt eine der nachfolgend benannten Konstellationen mit dem Risiko einer Befangenheit vor, so nimmt das Mitglied des wiss. Beirates nicht an der Bewertung der betreffenden Arbeit bzw. das Mitglied des Stiftungsrates nicht an der diesbezüglichen Abstimmung im Stiftungsrat teil:

  1. Einer der Autoren der eingereichten wiss. Arbeit ist oder war an der Einrichtung des Mitgliedes von wiss. Beirat oder Stiftungsrat in den letzten 6 Jahren beschäftigt.
  2. Dienstliche Abhängigkeit oder Betreuungsverhältnis (z. B. Lehrer-Schüler-Verhältnis bis einschließlich der Postdoc-Phase) bis 6 Jahre nach Beendigung des Verhältnisses.
  3. Einer der Autoren der eingereichten wiss. Arbeit und das Mitglied des wiss. Beirates oder Stiftungsrates wurden in den letzten 6 Jahren im Rahmen eines gemeinsamen DFG-, BMBF- oder EU-Antrages gefördert.

Die reduzierte Anzahl der Bewertungen wird im Bewertungsalgorhithmus berücksichtigt.

Die Bewertung der eingereichten Arbeiten wird durch den wissenschaftlichen Beirat der AFOR Stiftung vorgenommen.

Der wissenschaftliche Beirat prüft die Arbeiten nach folgenden Kriterien:

  • Relevanz der Arbeit für Orthopädie/ Unfallchirurgie
  • Originalität/ Innovation der Arbeit
  • Aufwand der Methoden
  • Studiendesign und angewandte Methodik
  • graphische und sprachliche Darstellung der schriftlichen Arbeit
  • Interpretation und Wertung
  • Publikation, Patent

Für die vom wiss. Beirat festgelegten Prüfkriterien wird eine Benotung von 0 bis 3 gewählt, wobei 0 »mangelhaft«, 1 »mittel«, 2 »gut« und 3 »ausgezeichnet« bedeuten.

Aus der Summe der Bewertungen der einzelnen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates wird pro Bewerber ein Mittelwert ermittelt. Die Arbeiten mit den drei höchsten Bewertungen werden dem Stiftungsrat zur Preisvergabe vorgelegt.

Der Koordinator des Beirates berichtet dem Stiftungsrat über das Bewertungsergebnis.

Die abschließende Entscheidung über die Vergabe des Preises fällt dann der Stiftungsrat der AFOR Stiftung auf Grundlage der Vorschläge des wissenschaftlichen Beirates.

Über die Vergabe des Preises entscheidet der Stiftungsrat mit einfacher Mehrheit.

Der Preis kann geteilt werden.

Die Stiftung hat das Recht, von der Vergabe des Preises abzusehen, wenn keine der Arbeiten den geforderten Qualitätsanforderungen entsprechen.

Die Entscheidung des Stiftungsrates ist endgültig und erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Verleihung

Die Verleihung des Wissenschaftspreises wird durch den Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirates anlässlich des AFOR Ärzte-Kurses in Pontresina vorgenommen. Der Preisträger hält ein Referat zu seiner Arbeit während des AFOR-Kurses.

Die AFOR Stiftung behält sich vor, den Unterstützungsbeitrag zurück zu fordern, falls die Auflagen und Richtlinien nicht eingehalten werden.

* letzte Änderung 4. Juni 2018